1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen 2. Nebenkosten 3. Zahlungsarten 4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen 5. Sorgfältiger Gebrauch 6. Rückgabe des Mietobjektes 7. Stornierung 8. Höhere Gewalt usw. 9. Haftung 10. Gutscheine RhB für Autoverlad Vereina 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
Die Nebenkosten(wie Strom, Wasser, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Staatliche Abgaben wie Gästetaxen sind nicht im Mietpreis enthalten. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.
Die Akontozahlungen müssen innerhalb der angegebenen Frist auf angegebenes Bankkonto einbezahlt werden. Auf Anfrage können auch Einzahlungsscheine abgegeben werden. Die Schlussrechnung muss vor Abreise direkt beim Vermieter bezahlt werden. Akzeptiert werden Zahlungen in bar oder per Kreditkarte (Maestro/Master Card/Visa/VPay/American Express).
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Kann der Mieter die vereinbarte Mietzeit nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt für den Mietzins haftbar, sofern eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietzeit nicht mehr möglich wird. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 60 Tage vor Anreise: kostenlos
59 bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
29 bis 0 Tage vor Anreise: 100 % des Mietpreises
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
Falls Gutscheine für den Autoverlad Vereina für die Hin oder Rückreise eingelöst werden, muss auf Verlangen bei der Einlösestelle der gültige Vertrag vorgezeigt werden. Werden mehrere Gutscheine gleichzeitig für mehr als 1 Fahrzeug eingelöst, dann muss dementsprechend der Vertrag kopiert werden, so dass jedes Fahrzeug über ein Exemplar des Vertrags verfügt. Kann auf Verlangen kein Vertrag vorgezeigt werden, wird die RhB die Gutscheine nicht anerkennen und den vollen Preis verlangen. Zudem werden dem fehlbaren Mieter keine Gutscheine mehr abgegeben.
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.